neuer Jahreslohnzettel für DBA-Anrechnungsmethode
Ab 2014 gibt es eine neue Lohnzettelart für Einsätze in DBA-Staaten mit Anrechnungsmethode. Tritt Steuerpflicht im anderen Staat ein, wird die im Ausland bezahlte Steuer in Österreich angerechnet. Bisher war es bei der Steuererklärung dem Finanzamt nicht möglich, die Einkünfte, die auf die Tätigkeit in diesem Land entfielen, zu ermitteln.
Aus diesem Grund gibt es jetzt eine neue Lohnzettelart 24.
Dieser Lohnzettel ist immer dann zu verwenden, wenn Steuerpflicht in einem DBA-Staat mit Anrechnungsmethode besteht. Dabei ist es irrelevant, ob während dem Kalenderjahr in Österreich die Lohnsteuer noch einbehalten wird (zB weil im Ausland die Steuer erst im Folgejahr im Wege der Steuererklärung erhoben wird oder die ausländische Steuer der Höhe nach der österreichischen nicht vergleichbar ist) oder nicht (Lohnsteuer im Ausland wird laufend bezahlt und ist der Höhe nach der österr. LST vergleichbar). Sollte eine Lohnsteuer in Österreich einbehalten, werden, ist diese am L24 zu erfassen. Die ausländische Steuer ist auf keinem Fall in den L24 aufzunehmen, diese ist am Lohnkonto zu erfassen und nach Ablauf des Jahres dem Mitarbeiter zu bestätigen. Der Mitarbeiter muss die im Ausland bezahlte Steuer im Rahmen seiner persönlichen österreichischen Steuererklärung am Formular L1i eintragen.
Im Falle der Steuerpflicht in mehreren DBA-Ländern mit Anrechnungsmethode ist für jedes Land ein separater L24 zu erstellen. Mehrere Einsätze in einem Land sind jedoch zusammenzurechnen. Daher ist in der Lohnabrechnung auch das Land zu erfassen.
Ein DBA mit Anrechnungsmethode bei nichtselbständiger Arbeit hat Österreich mit folgenden Staaten:
- Bahrain
- Barbados
- Belize
- Finnland
- Großbritannien
- Irland
- Italien
- Japan
- Kanada
- Katar
- Liechtenstein
- San Marino
- Schweden
- Schweiz
- USA
Sollte der Einsatz im Zusammenhang mit einer begünstigten Auslandstätigkeit in einem DBA-Staat mit Anrechnungsmethode erfolgen (zB Montagearbeiten über 183 Tage im Kalenderjahr in Süditalien), dann ist sowohl ein L23 (60 % der Bezüge) und ein L24 (verbleibender Rest von 40 %) zu erstellen. Würde nur mit der Lohnart „DBA Anrechnungsmethode“ abgerechnet werden, verzichtet der Arbeitgeber auf die anteilige Befreiung der Lohnnebenkosten und der Mitarbeiter hat möglicherweise eine höhere Steuerzahlung (wenn die ausländische Steuer zwischen jener auf die 40 % und der vollen österreichischen Steuer liegt). Die Information zur begünstigten Auslandstätigkeit wurde entsprechend aktualisert.
Genauere Details und Beispiele zur neuen Lohnzettelart 24 finden Sie hier.