ab 2014 gilt in Serbien die „e-card“

Seit 1.1.2014 ist für Krankenbehandlungen bei Urlaubsaufenthalten in Serbien nicht mehr der bisherige „Urlaubskrankenschein“ (Formular A/SRB 3) notwendig.

 Es kann die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK – welche auf der Rückseite der e-Card abgedruckt ist) verwendet werden.

Allerdings ist weiterhin notwendig, dass in Serbien mit der EKVK ein lokaler Behandlungsschein beantragt wird, mit welchem dann beim zuständigen Arzt die Leistung ohne Bezahlung erfolgt.

In Mazedonien (hier gilt die EKVK seit 1.1.2013) kann mit der EKVK direkt beim Arzt die Leistung in Anspruch genommen werden.