Seit 1.6.2015 ist für Krankenbehandlungen in Bosnien und Herzegowina kein Urlaubskrankenschein (Formular A/BIH 3) mehr notwendig. Dieser wird durch die europäische Krankenversicherungskarte (EKVK = Rückseite der e-Card) abgelöst.
Allerdings ist es nicht möglich, mit der EKVK direkt bei einem Arzt Leistungen in Anspruch zu nehmen. Es ist unter Vorlage der EKVK bei der lokalen Krankenkasse ein Behandlungsschein anzufordern, was bei Akutfällen – wie in der Vergangenheit – in der Praxis wohl nicht möglich sein wird.