Krankenversicherungskarte in Mazedonien gültig

Aufgrund des SV-Abkommens zwischen Österreich und Mazedonien ist normalerweise eine Bescheinigung A/MK3 für die Inanspruchnahme von Krankenleistungen notwendig.

 Diese ist zuvor in einen lokalen Behandlungsschein umzutauschen.

Ab 1.1.2013 ist es nunmehr aufgrund einer Vereinbarung möglich, mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (Rückseite der e-card) bzw. der Ersatzbescheinigung die medizinisch notwendige Leistungen bei einem mazedonischen Kassenvertragsarzt direkt in Anspruch zu nehmen.