• Anrechnung ausl. Steuer in der Steuererklärung
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Mit der Steuererklärung 2014 ist es nun endlich möglich, bei Einsätzen für den österreichischen Arbeitgeber in einem DBA-Staat mit Anrechnungsmethode die im Ausland bezahlte Steuer in der Steuererklärung einzutragen.

 

Auf dem Formular L1i bzw. im FinanzOnline unter Punkt „International (L1i)“ kann unter der Rubrik „Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, für die ein Lohnzettel (Lohnzettelart 24) übermittelt wurde“ die im Ausland bezahlte Steuer eingetragen werden. Die ausländische Steuer ist vom Arbeitgeber nicht auf dem Lohnzettel 24 an das Finanzamt zu melden, sondern muss mittels einer Bestätigung an den Dienstnehmer mitgeteilt werden. Der Dienstnehmer muss selbst diesen Betrag in die Steuererklärung eintragen.
Zusätzlich ist auf dem Formular L1i ist beim ersten Punkt f) anzukreuzen.

Sollte der Mitarbeiter die Steuererklärung nicht von sich aus einreichen, ist damit zu rechnen, dass er vom Finanzamt spätestens im Sommer an diese Verpflichtung „erinnert“ wird. Im Falle einer Nachzahlung in Österreich ist zu beachten, dass ab 1. Oktober 2015 Zinsen für die Nachzahlung berechnet werden (wenn die Bagatellgrenze von 50 € überschritten wird).