freiwillige Weiterversicherung eingschränkt
Bisher war es möglich, wenn man in einem anderen EU/EWR-Land oder in einem Land mit SV-Abkommen der dortigen und nicht mehr der österreichischen Sozialversicherungspflicht unterlag, freiwillig in Österreich in der Pensionsversicherung Beiträge einzuzahlen.
Dies wurde in Österreich quasi toleriert, obwohl es gesetzlich nicht vorgesehen war (… freiwillige Weiterversicherung ist nicht möglich, wenn eine Pflichtversicherung [Anmerkung: dazu zählt auch eine ausländische Pflichtversicherung] besteht …).
Mit dem Inkrafttreten der neuen EU-VO 883/2004 am 1.5.2010 hat Österreich seine Rechtsposition überdacht und erlaubt seither eine freiwillige Weiterversicherung in Österreich bei Vorliegen einer ausländischen Pflichtversicherung in einem EU/EWR-Staat, aber auch in Abkommensstaaten nicht mehr. In diesen Fällen ist wohl eine private Pensionsvorsorge notwendig.