Bezugsaufteiung stundenweise notwendig?
Wenn eine Person in zwei Staaten die Voraussetzung für die Steuerpflicht erfüllt (zB Wohnsitz in Ö und Betriebsstätte oder über 183 Tage Aufenthalt in D), dann sind die Bezüge entsprechend der Tätigkeit aufzuteilen. Die Aufteilung hat nach Arbeitstagen (und nicht nach kalendertagen zu erfolgen). Damit werden auch die Nichtleistungszeiten (Urlaub, Wochenenden …) mitaliquotiert.