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DBA Katar unterzeichnet

Österreich hat bereits Ende Dezember 2010 mit Katar ein DBA unterzeichnet, welches jedoch erst jetzt im Parlament behandelt wird. Das Abkommen ist somit frühestens ab 2012 anwendbar.

Steuerpflicht für in Österreich ansässige Personen besteht dann in Katar, wenn
a) der Arbeitnehmer auf einer Betriebsstätte seines Arbeitgebers in Katar tätig ist, oder
b) der Arbeitgeber ein Unterehmen in Katar ist, oder
d) der Aufenthalt 183 Tage innerhalb von 12 Monaten überschreitet.

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