Entsendung nur bei Tätigkeit im Heimatstaat
Nach den Bestimmungen der EU-VO 883/2004 ist eine der Voraussetzungen für eine Entsendung, dass das entsendende Unternehmen im Heimatland auch „gewöhnlich“ tätig ist.
Nach den Bestimmungen der EU-VO 883/2004 ist eine der Voraussetzungen für eine Entsendung, dass das entsendende Unternehmen im Heimatland auch „gewöhnlich“ tätig ist.