Krankenversicherungskarte in Mazedonien gültig
3. Oktober 2015
Aufgrund des SV-Abkommens zwischen Österreich und Mazedonien ist normalerweise eine Bescheinigung A/MK3 für die Inanspruchnahme von Krankenleistungen notwendig.
3. Oktober 2015
Aufgrund des SV-Abkommens zwischen Österreich und Mazedonien ist normalerweise eine Bescheinigung A/MK3 für die Inanspruchnahme von Krankenleistungen notwendig.