Krankenversicherungskarte in Mazedonien gültig
Aufgrund des SV-Abkommens zwischen Österreich und Mazedonien ist normalerweise eine Bescheinigung A/MK3 für die Inanspruchnahme von Krankenleistungen notwendig.
Aufgrund des SV-Abkommens zwischen Österreich und Mazedonien ist normalerweise eine Bescheinigung A/MK3 für die Inanspruchnahme von Krankenleistungen notwendig.