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schriftliche Vereinbarung bei Entsendung notwendig

Der UFS Feldkirch hat in seiner Entscheidung RV/0488-F/09 vom 12.12.2011 festgehalten, dass es bei einer Personalgestellung im Konzern notwendig ist, dass ein Entsendungsvertrag vorliegt und auch dass eine schriftliche Vereinbarung über die Gestellung zwischen den Unternehmen abgeschlossen wird.

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