SV-Abkommen mit Moldawien
Am 1. Dezember 2012 trat das SV-Abkommen mit der Republik Moldau in Kraft.
Bei Entsendungen bis zu 24 Monaten besteht weiterhin SV-Pflicht ausschließlich im Heimatland.
Am 1. Dezember 2012 trat das SV-Abkommen mit der Republik Moldau in Kraft.
Bei Entsendungen bis zu 24 Monaten besteht weiterhin SV-Pflicht ausschließlich im Heimatland.
Am 5.9.2011 wurde ein SV-Abkommen mit Moldawien unterzeichnet. Mit einem Inkrafttreten ist im Jahr 2012 zu rechnen.
Das Abkommen sieht für Entsendungen eine Weiterversicherung von 24 Monaten vor.