6% auf aliquote Sonderzahlung bei Ausländern in Österreich anwendbar
Nach den Bestimmungen des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes (LSD-BG) müssen ausländische Arbeitgeber den österreichischen Mindestlohn einhalten. Dazu zählt auch die aliquote Sonderzahlung. Anders als bei in Österreich angestellten Mitarbeitern müssen ausländische Arbeitgeber die Sonderzahlungen aliquot monatlich auszahlen.
Sonderzahlungen unterliegen ja der 6%igen Pauschalsteuer, solange das Jahressechstel nicht überschritten ist. Voraussetzung für die Anwendbarkeit dieser Bestimmung ist jedoch, dass die Sonderzahlungen nicht monatlich neben dem laufenden Bezug ausbezahlt werden, sondern in größeren Abständen. Somit steht lt. Ansicht der Finanzverwaltung die 6%-Begünstigung den ausländischen Arbeitgebern nicht zu.
Der seiner Entscheidung vom 17.3.2025 (RV/7103198/2024) hat der BFG entschieden, dass die Versagung der 6%-Begünstigung für die aliquote Sonderzahlung (die auch als solche am Lohnzettel ausgewiesen wurde) in diesem Fall nicht anwendbar ist, da dies eine Schlechterstellung der Ausländer gegenüber in Österreich beschäftigten Arbeitnehmern ist (Arbeitnehmer verdient bei gleichem brutto weniger netto). Dies verstößt gegen die Grundfreiheiten der EU.
Nachdem die Finanzverwaltung KEINE Revision beim VwGH einlegt hat, ist das Urteil rechtskräftig. Somit schließt sich also auch die Finanzverwaltung nun der Ansicht vieler an, die schon bei der Einführung des LSD-BG diese Bestimmung als nicht mit EU-Recht vereinbar angesehen haben.
