Abzugsfähigkeit ausländischer SV-Beiträge beschränkt

Ist ein im Ausland sozialversicherter Dienstnehmer in Österreich steuerpflichtig, können die im Ausland bezahlten Pflichtbeiträge des Arbeitnehmers in Österreich als Werbungskosten abgezogen werden. Sind die ausländischen SV-Pflichtbeiträge jedoch höher als jene, die in Österreich zu zahlen gewesen wären, dann ist der übersteigende Teil nach Ansicht des VwGH (Urteil vom 21.11.2018, Ra 2017/13/0042) nicht als Werbungskosten abzugsfähig.

Die Begründung dafür wird auch gleich mitgeliefert: Höhere Beiträge (im Ausland) werden im Allgemeinen auch mit höheren Leistungen verknüpft sein. Ob dem wirklich so ist (oder weil im Ausland der Staat weniger zur Pension zuschießt), ist wohl nicht hinterfragt worden.