BREXIT – keine Änderungen bis Ende 2020

Großbritannien ist mit 1.2.2020 aus der EU ausgetreten. Da jedoch im Rahmen des Abkommens über den EU-Austritt ein Übergangszeitraum bis zum 31.12.2020 vorgesehen ist, ist bis dahin weiterhin bei Entsendungen das Formular PD A1 zu verwenden, es sind die höheren inländischen Diätensätze auszuzahlen, wenn der Kollektivvertrag diese auch auf EU-Staaten ausdehnt und auch der FABO+ steht für Kinder in Großbritannien noch zu.

Hinsichtlich der Besteuerung ändert sich durch den EU-Austritt nichts, da das DBA ja eine bilaterale Vereinbarung zwischen Österreich und Großbritannien ist und nichts mit der EU zu tun hat.