DBA mit Kosovo ab 2019
Österreich hat mit dem Kosovo am 8. Juni 2018 ein DBA unterzeichnet, welches bereits ab dem 1.1.2019 anwendbar ist.
Für Baustellen gibt es eine Betriebsstättenfrist von 12 Monaten und es wurde auch eine Dienstleistungsbetriebsstätte in das Abkommen aufgenommen. In Österreich ansässige Arbeitnehmer sind dann im Kosovo steuerpflichtig, wenn
- sie sich dort entweder über 183 Tage innerhalb von 12 Monaten aufhalten, oder
- die Bezüge von einem oder für einen kosovarischen Arbeitgeber gezahlt werden, oder
- wenn die Bezüge von einer kosovarischen Betriebsstätte getragen werden.
Zu beachten ist, dass die Doppelbesteuerung hier durch die Anrechnungsmethode vermieden wird. Nur Betriebsstättengewinne befreit Österreich. Der Kosovo wendet generell die Anrechnungsmethode an.