DBA Turkmenistan ab 2017
Im Verhälntis zu Turkmenistan gilt bis Ende 2016 das alte Abkommen mit der UdSSR. Mit 2017 findet das zwischen Österreich und Turkmenistan am 12.5.2015 abgeschlossene DBA Anwendung. Für die Arbeitnehmerentsendung bedeutet dies folgende Änderungen:
- Es gelten die 183 Tage in einem Zeitraum von 12 Monaten anstatt bisher 183 Tage insgesamt;
- Werden die Vergütungen von einer turkmenischen Betriebsstätte getragen, besteht Steuerpflicht ab dem 1. Tag in Turkmenistan (bisher war bei Baustellen trotzdem die 183 Tage-Frist anwendbar).
- Anstelle der Befreiungsmethode in Österreich tritt ab 2016 die Anrechnungsmethode. Die Befreiungsmethode greift nur mehr für Unternehmensgewinne von Betriebsstätten.
- Die Baustellenfrist wurde von 24 Monate auf 12 Monate verkürzt.