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Zuerst ist zu beurteilen, ob mit dem Einsatz überhaupt Steuerpflicht in Österreich besteht. Hier ist gleich vorweg zu beachten, dass bei Arbeitskräfteüberlassung IMMER Steuerpficht in Österreich gegeben ist (ausgenommen wenn die überlassene Arbeitskraft in Deutschland ansässig ist).

Wenn Steuerpflicht in Österreich besteht, ist es natürlich interessant zu wissen, wie hoch diese sind. Aber Achtung, es sind in Österreich bestimmte Bezugsbestandteile steuerfrei und auch ausländische Pflichtbeiträge des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung können von der Steuerbemessungsgrundlage abgezogen werden.

Und zum Schluss stellt sich die Frage, ob nicht durch die Abgabe einer Steuererklärung nach Ablauf des Kalenderjahres wieder ein Teil der Steuer retour geholt werden kann, was oft dann der Fall ist, wenn nicht das ganze Jahr in Österreich gearbeitet wurde.