• Neues SV-Abkommen mit Australien
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Mit Wirkung vom 1.3.2017 ist ein neues SV-Abkommen mit Australien anwendbar. Bei Entsendungen hat sich jedoch nicht wirklich etwas geändert. Weiterhin unterliegen Dienstnehmer österreichischer Unternehmen der SV-Pflicht in Österreich, wenn die Entsendung nicht länger als 5 Jahre dauert. Damit kann der Beitrag zum australischen Superannuation Fund vermieden werden.

Neu ist, dass bei Konzernentsendung die Weiterversicherung im Heimatland auch dann besteht, wenn man vorübergehend zum australischen Konzernunternehmen ein lokales Dienstverhälntis abschließt. Bisher war dazu ein Ausnahmeantrag notwendig, dieser ist jetzt offenbar nicht mehr notwendig.