offene Fragen für Grenzgänger von/nach Deutschland

Im DBA Österreich-Deutschland gibt es für Grenzgänger eine Sonderregelung, nämlich dass diese die Steuern nicht im Tätigkeitsstaat, sondern im Wohnsitzstaat zu entrichten haben. Ein Grenzgänger ist jemand, der arbeitstäglich an seinen Wohnort zurückkehrt, wobei hier 45 Nichtrückkehrtage im Kalenderjahr nicht schädlich sind. Der Arbeitsort und der Wohnort dürfen jeweils 30 km Luftlinie von der Grenze entfernt sein.

Die deutsche Finanzverwaltung ist nun zur Ansicht gekommen, dass Arbeiten im Wohnsitzstaat für die 45 Nichtrückkehrtage gar nicht mitzurechnen sind. Wenn beispielsweise in österr. Bauarbeiter nur 10 Wochen im Jahr auf einer deutschen Betriebsstätte in der Grenzregion arbeitet, den Rest aber in Österreich tätig ist, dann ist er nach Ansicht des Finanzamtes München Grenzgänger.

Im umgekehrten Fall sieht das österreichische BMF die Sache jedoch anders. Hier ist beispielsweise ein in Deutschland in der Grenzzone wohnhafter Bauarbeiter einer österreichsichen Firma mit den Österreich-Arbeitstagen in Österreich steuerpflichtig, wenn er mehr als 45 Tage auf Baustellen in Deutschland (=Wohnsitzstaat) arbeitet. Dasselbe gilt für ein Home Office in Deutschland, in welchem mehr als 45 Tage im Jahr gearbeitet wird. Es empfiehlt sich daher in diesen Fällen trotz Vorliegen einer deutschen Grenzgängerbescheinigung für die Österreich-Arbeitstage Lohnsteuer einzubehalten, da ansonsten ein GPLA-Risiko besteht.

Es sind diesbezüglich gerade Abstimmungen zwischen Österreich und Deutschland im Gange, damit hier eine einheitliche Auslegung erreicht werden kann.