Österreich und Albanien haben im Jänner 2017 ein SV-Abkommen unterzeichnet. Derzeit läuft das parlamentarische Verfahren, mit einem Inkrafttreten ist wohl erst Ende 2017 zu rechnen.
Im Bezug auf Entsendungen ist eine Weiterversicherung im Entsendestaat für 24 Monate vorgesehen. Mittels eines Ausnahmeantrages kann diese Frist voraussichtlich auch verlängert werden. Damit entfällt die doppelte Beitragspflicht in Zukunft. Auch auf Krankenleistungen wird das Abkommen anwendbar sein, d.h. es wird einen sogenannten Urlaubskrankenschein für Albanien geben.