• Steuerpflicht im DBA-Staat
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Wann muss ich im Ausland zahlen?

Steuerpflicht im Tätigkeitsstaat tritt immer dann ein, wenn einer der folgenden Punkte erfüllt ist (ACHTUNG; die Voraussetzungen sind pro Einsatzland zu prüfen):

  • die Ansässigkeit wird in den Tätigkeitsstaat verlagert
  • der Aufenthalt im Einsatzland übersteigt 183 Tage innerhalb von 12 Monaten / Kalenderjahr / Steuerjahr
  • der Arbeitgeber hat im Einsatzland eine Betriebsstätte, die die Vergütungen trägt
  • ein Arbeitgeber im Einsatzland die Bezüge trägt.

Diese Bestimmungen gelten auch für die begünstigte Auslandstätigkeit. Denn die Steuerfreiheit bezieht sich nur auf Österreich und bedeutet nicht automatisch auch Steuerfreiheit im Tätigkeitsstaat!

Für Details zu den einzelnen Punkten klicken sie auf den jeweiligen Begriff oder wählen sie im Menü den entsprechenden Unterpunkt aus.