SV-Abkommen mit Uruguay

Mit 1.12.2011 tritt das SV-Abkommen mit Uruguay in Kraft. Damit besteht bei Entsendungen nach Uruguay für die Dauer von 24 Monaten weiterhin SV-Pflicht in Österreich. Es fallen keine Beiträge zur Rentenversicherung in Uruguay an. Eine Verlängerung dieser Frist ist auf Antrag idR möglich.