Keine SV-Pflicht für Ausländer im Ausland
Der VwGH hat in seinem Erkenntnis vom 17.2.2010, 2007/08/0013 festgehalten, dass ein Deutscher, welcher für ein österreichisches Unternehmen ausschließlich im Irak eingesetzt wurde, nicht SV-pflichtig ist.
Eine Person, welche weder vor noch nach dem Einsatz im Ausland einen Wohnsitz in Österreich hatte, fällt nicht unter den Begriff der Entsendung des ASVG, wenn der Vertrag ausschließlich für die Tätigkeit im Ausland eingegangen wird (Dienstort Ausland).
Allerdings enthält diese Entscheidung auch einen Verweis auf ein älteres VwGH-Erkenntis, dass bei der Beschäftigung von Österreichern (Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich) ausschließlich für eine befristete Tätigkeit im Ausland man sehr wohl eine Entsendung unterstellen kann, auch wenn diese vor- und nachher in Österreich nicht tätig werden.
Fazit:
- Ausländer für befristete Tätigkeit im Ausland: keine SV-Pflicht
- Österreicher für befristete Tätigkeit im Ausland: SV-Pflicht