SV-Abkommen Indien
Am 4.2.2013 wurde das SV-Abkommen mit Indien unterzeichnet. Damit kann bei Entsendungen von voraussichtlich 60 Monaten eine Doppelversicherung vermieden werden.
Auf Antrag kann natürlich auch eine Ausnahmevereinbarung auf ministerieller Ebene abgeschlossen werden. (bei Entsendungen über 60 Monate oder bei lokaler Anstellung).
Im Abkommen wird auch klargestellt, dass bei Entsendungen, die bereits vor dem Inrafttreten dieses Abkommens begonnen haben, die fünfjährige Frist erst mit dem Inkrafttreten zu laufen beginnt.
Mit einem Inkrafttreten ist nicht vor Ende 2013 / Anfang 2014 zu rechnen.