VO 883/2004 gilt ab 1.6.2012 auch für EWR-Staaten

Mit Wirkung vom 1.6.2012 gilt die EU-Verordnung 883/2004 nunmehr auch im Verhältnis zu den EWR-Staaten (Island, Liechtenstein und Norwegen).

Damit wird nun auch im Verhältnis zu den EWR-Staaten eine Bescheinigung A1 ausgestellt.

 

Die alte VO 1408/71 bleibt nur für folgende Fälle anwendbar:

  • für Staatsangehörige der drei EWR-Staaten im Verhältnis zur Schweiz und umgekehrt
  • für Drittstaatsangehörige im Verhältnis mit Großbritannien
  • für Übergangsfälle, z. B. bei Entsendungen
  • für Staatenlose und Flüchtlinge mit Wohnort ein einem Mitgliedstaat, für die die Rechtsvorschriften eines oder mehrerer Mitgliedstaaten gelten oder galten sowie deren Familienangehörige und Hinterbliebenen.