VO 883/2004 gilt ab 1.6.2012 auch für EWR-Staaten
Mit Wirkung vom 1.6.2012 gilt die EU-Verordnung 883/2004 nunmehr auch im Verhältnis zu den EWR-Staaten (Island, Liechtenstein und Norwegen).
Damit wird nun auch im Verhältnis zu den EWR-Staaten eine Bescheinigung A1 ausgestellt.
Die alte VO 1408/71 bleibt nur für folgende Fälle anwendbar:
- für Staatsangehörige der drei EWR-Staaten im Verhältnis zur Schweiz und umgekehrt
- für Drittstaatsangehörige im Verhältnis mit Großbritannien
- für Übergangsfälle, z. B. bei Entsendungen
- für Staatenlose und Flüchtlinge mit Wohnort ein einem Mitgliedstaat, für die die Rechtsvorschriften eines oder mehrerer Mitgliedstaaten gelten oder galten sowie deren Familienangehörige und Hinterbliebenen.