Anrechnungshöchstbetrag bei NSA-Einkünften
Im Ergebnis des Protokolls zum Salzburger Steuerdialog 2013 wurde bei den internationalen Steuerfragen zur Anrechnung ausländischer Steuern bei DBAs mit Anrechnungsmethode festgehalten, dass dabei auch die (mit dem Pauschalsteuersatz von 6 %) besteuerten Sonderzahlungen zu berücksichtigen sind.
Die Formel zur Berechnung des Anrechnungshöchstbetrages bei Nichtselbständigen Einkünften lautet wie folgt:
Einkommensteuer (Tarif+fester Satz) x Auslandseinkünfte (EK aus NSA+ ggf anteilige 1/6)
Einkommen (gesamte veranlagte Einkünfte + 1/6-Bezüge).