Da die Ãœbergangsregelung zur begünstigten Auslandstätigkeit für Einsätze unter 400 km Luftlinie mit Ende 2012 ausläuft, fällt auch die 33 % Steuerbefreiung für die Sonderzahlungen ab 2013 weg.
Wenn für Projekte unter 400 km Prämien bezahlt werden sollten, dann wäre es sinnvoll, dies noch im Jahr 2012 zu erledigen, da vor allem bei Ãœberschreitungen des Jahressechstels noch ein Drittel der Steuer gespart werden kann.