Auslandsmontage 2011 – die Details
Ende Jänner ist der Erlass zur begünstigten Auslandstätigkeit im Jahr 2011 bzw dem Ãœbergang erschienen. Er hat zwar viele Fragen beantwortet, einige blieben jedoch noch offen. Es wurde versucht, auch diese noch zu klären.
Generell lassen sich einige Punkte festhalten:
- Zahlungen bis Ende Dezember 2010 sind 100 % steuerfrei, Zahlungen ab Jänner nur mehr zu 66 %. Es gilt hier also das Zuflussprinzip.
- Bezüge, deren arbeitsrechtlicher Anspruch bereits im Jahr 2010 erworben wurde, jedoch „verspätet“ bis 15.2.2011 ausbezahlt werden, können entsprechend den allgemeinen Vorschriften für die Aufrollung des § 77 EStG noch in das Jahr 2010 gerollt werden und sind somit gänzlich steuerfrei (zB Ãœberstunden, Reisekosten für 2010). Bezüge, deren arbeitsrechtlicher Anspruch erst 2011 entsteht, können nicht rückgerollt werden, auch wenn sie sich auf 2010 beziehen. Darunter fallen beispielsweise Projektprämien für 2010, die erst 2011 zugesagt werden.
- Klargestellt wurde auch, dass Arbeitgeber in der EU/EWR/Schweiz und die Ãœberlassung an Anlagenerrichter in diesen Ländern auch in den Jahren vor 2011 begünstigt waren. Bei bereits rechtskräftigen Bescheiden ist zu prüfen, ob hier noch eine Änderung möglich ist (§ 299 BAO).
- Frei- und Absetzbeträge sowie Werbungskosten sind grundsätzlich zu aliquotieren.
- Bei den Sonderzahlungen gilt nach wie vor das Zuflussprinzip. Bei Zufluss während der begünstigten Auslandstätigkeit ist ein Drittel steuerpflichtig.
- Bei den Lohnnebenkosten sind 2011 nur zwei Drittel steuerfrei.
Im Verhältnis zu DBA-Staaten sowie bei Steuerzahlung im Ausland kommt es aber 2011 zu vielen verschieden Fallkonstellationen. Beispielsweise fallen bei einem Einsatz von mehr als 183 Tagen im Jahr 2011 auf einer 9-monatigen Baustelle in Deutschland jedoch nur DB/DZ an, nicht jedoch die KommSt und die Lohnsteuer.
Einen Ãœberblick über die Änderungen, die Details zur Lohnverrechnung sowie einen Ãœberblick über die möglichen Fallkonstellationen im Zusammenhang mit DBAs erhalten Sie in der Information zur begünstigten Auslandstätigkeit 2011.
Um Ihnen die Regelung der einzelnen DBAs übersichtlich darzustellen, wurde eine DBA-Ãœbersicht online gestellt, welche die wesentlichen Bestimmungen bei der Entsendung darstellt.