Ausländer in Ö ab 2015 20-30% teurer
Mit 1.1.2015 wurde das Lohn- und Sozialdumpingbetrugsbekämpfungs-Gesetz bekanntlich verschärft.
So ist bei in Österreich angestellten Mitarbeitern auf die korrekte Einstufung nach KV und die Auszahlung der Mindestlöhne samt Zuschlägen zu achten, um nicht strafbar zu sein. Massive Auswirkungen hat diese Änderung aber für ausländische Arbeitskräfte in Österreich.
Ausländische Arbeitskräfte mussten bis Ende 2014 „nur“ den österreichischen Grundlohn erhalten um straffrei zu sein. Ab 2015 sind u.a. Weihnachts- und Urlaubsgeld, Überstundenzuschläge, Montagezulagen, SEG-Zulagen etc. zu bezahlen. Alleine mit den Sonderzahlungen bedeutet das eine Bezugserhöhung vum knapp 20 % für die Mitarbeiter. Da vielfach aber auch Zulagen fällig werden, müssen die ausländischen Mitarbeiter 20 – 30 % Bezugserhöhung bekommen.
Wenn Sie ausländische Firmen beschäftigt haben und diese bisher nicht mit einer Preiserhöhung an Sie herangetreten sind, können Sie fast davon ausgehen, dass Lohndumping vorliegt. Bitte beachten Sie, dass im Falle der Arbeitskräfteüberlassung (und das wird auch bei „wackeligen Werkverträgen“ unterstellt werden) der östereichische Beschäftiger für die Einhaltung der Mindestlöhne haftet. Da bei Leasing der österreichische Beschäftiger sämtliche Lohnunterlagen der ausländischen Leasingarbeiter in deutscher Sprache vorliegen haben muss, kann dies relativ einfach geprüft werden. Aber auch über den Stundensatz kann die Prüfung erfolgen. Rechnen Sie aus, was ein österreichischer Mitarbeiter pro Stunde incl. Lohnnebenkosten kosten würde. Wenn die verrechneten Stundensätze der ausländischen Unternehmen die Kosten vergleichbarer österreichische Mitarbeiter unterschreiten, sollten die Alarmglocken läuten. Denn selbst geringere ausländische Lohnnebenkosten werden idR durch Verwaltungskosten und Gewinn des ausländischen Überlassers aufgewogen.
Die Haftung für Lohndumping liegt übrigens beim Geschäftsführer persönlich.
Zusammenfassend: nur bei einem echten Werkvertrag liegt die Haftung für Lohndumping (und auch die sonstigen Melde- und Bereithaltungsverpflichtungen) beim ausländischen Unternehmen, sonst beim österreichischen Beschäftiger.