DBA Bahrain ab 2012

Das DBA Bahrain tritt am 1. Februar 2011 in Kraft und ist daher ab dem 1.1.2012 anwendbar.

Bei der Besteuerung von Arbeitnehmern ist das DBA OECD-konform.

  Das bedeutet, dass ein in Österreich ansässiger Arbeitnehmer nur dann in Bahrain steuerpfichtig ist, wenn er
a) sich dort mehr als 183 Tage innerhalb von 12 Monaten aufhält, oder
b) die Bezüge von einem Arbeitgeber in Bahrain gezahlt werden, oder
c) die Bezüge von einer bahrainischen Betriebsstätte des Arbeitgebers getragen werden.

Da im DBA jedoch die Anrechnungsmethode zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung vorgesehen ist, können jene Arbeitnehmer, die in Österreich ihren Wohnsitz beibehalten, von der Steuerbefreiung in Bahrain nicht profitieren (Bahrain erhebt keine Lohn- bzw Einkommensteuer). Denn in diesem Fall wird die Steuer in Bahrain in Höhe von NULL auf die ganz normale österreichiche Lohnsteuer angerechnet, was bedeutet, dass die Versteuerung in Österreich vorzunehmen ist, als gäbe es das DBA nicht.

Die Befreiungsmethode ist lediglich für nachhaltige unternehmerische Tätigkeiten im Rahmen einer Betriebsstätte vorgesehen.