VfGH hebt Auslandsmontage mit Ende 2010 auf

Der VfGH hat in seinem Urteil vom 30.9.2010 die Bestimmung des § 3 Abs. 1 Z. 10 EstG (begünstigte Auslandstätigkeit) entsprechend dem Wunsch der Bundesregierung mit Wirkung vom 31.12.2010 aufgehoben.

 In seiner Begründung teilt der VfGH im Wesentlichen die bereits vom VwGH vorgebrachten Argumente.

Der VfGH hält aber auch fest, dass bis Ende 2010 österreichische Arbeitnehmer, die bei einem Arbeitgeber in der EU/EWR/Schweiz angestellt sind und außerhalb dessen Dienstort eine begünstigte Tätigkeit ausführen, steuerfrei sind. Damit gilt dies – obwohl vom VfGH nicht explizit behandelt – auch für die Überlassung an Anlagenerrichter in der EU/EWR/Schweiz.

Da es keine Übergangsregelung (Verlängerung bis Ende 2011) geben wird, gibt es ab 2011 daher nur mehr Steuerpflicht in Österreich oder im Ausland. Abzuwarten bleibt, ob der Gesetzgeber doch noch mit der einen oder anderen „Erleichterung“ für Auslandseinsätze reagieren wird, geplant ist seitens der Regierung jedoch derzeit nichts.