Weihnachtsurlaub iZm Baustellen unter 400 km
Mit Ende 2012 läuft die begünstigte Auslandstätigkeit unter 400 km bekanntlich aus. D.h. ab 1.1.2013 besteht bei Baustellen innerhalb von 400 km volle Lohnsteuerpflicht in Österreich (es sei denn, ein DBA entzieht Österreich das Besteuerungsrecht).
Nun stellt sich die Frage, wie beim „Weihnachtsurlaub“ vorzugehen ist.
Beispiel:
Ein Mitarbeiter war bereits länger als einen Monat auf einer Baustelle unter 400 km tätig und kommt am 21.12.2012 nach Österreich retour. Er konsumiert bis 6.1.2013 Urlaub kehrt dann unmittelbar wieder auf dieselbe Baustelle zurück (oder auf eine andere Baustelle unter 400 km).
Ist nun auch der Zeitraum vom 22. bis 31.12.2012 noch begünstigt abzurechnen oder nicht? Nach Auskunft des BMF kann auch der Zeitraum vom 22. bis 31.12. noch begünstigt abgerechnet werden.