Personalgestellung auch steuerfrei
Am 22.3.2010 hat der VwGH festgehalten, dass die Steuerberfreiung für die begünstigte Auslandstätigkeit gem. § 3 Abs 1 Z 10 EstG auch dann zusteht, wenn ein Dienstnehmer bei einem ausländischen Arbeitgeber angestellt ist.
In seiner Vorlage an den VfGH vom 29.4.2010 hat der VwGH die Steuerbefreiung auch für die Personalgestellung an Beschäftiger in der EU bzw. EWR sowie in der Schweiz bejaht. Diese Entscheidung war eigentlich nur die logische Konsequenz der ersten Urteile, da der Gesetzestext beide male auf den Begriff „inländischer Betrieb“ abstellt und es auch nicht zu begründen wäre, warum eine Direktanstellung im Ausland begünstigt wäre, die Überlassung an dieses Unternehmen durch einen österreichischen Arbeitgeber jedoch nicht.
Allerdings ist auch hier der Fall an den VfGH mit dem Ersuchen um Aufhebung der gesamten Bestimmung weitergeleitet worden (siehe dazu auch: steuerfreie Auslandsmontage nur noch bis Ende 2010).