Werbungskosten iZm Auslandsdienstverhältnis
Grundsätzlich sind Werbungskosten für ein ausländisches Dienstverhältnis in Österreich nicht von den inländischen Einünften absetzbar, sondern diese vermindern die (idR nach DBA steuerfreien, jedoch für die Progression berücksichtigten) Auslandseinkünfte.
Wenn nun aber der Fall eintritt, dass das Dienstverhältnis im Ausland beendet wird und im Folgejahr Werbungskosten (zB Schadenersatzzahlungen) anfallen, dann können diese Kosten nach Ansicht des BMF (EAS 3302) im Jahr des Anfalls in Österreich von den inländischen Einkünften abgezogen werden. Damit wird eine Gleichstellung zu der Verwertung von Auslandsverlusten im betrieblichen Bereich erreicht.
Wenn dies für nachgelagerte Aufwendungen gilt, muss dies wohl auch für vorgelagerte Aufwendungen (zB Bewerbungskosten im Jahr vor Beginn des Dienstverhältnisses) gelten.