sanftes Auslaufen des Montageprivileges

Doch relativ unerwartet haben die Verhandlungen zwischen dem BMF und den Interessensvertretungen zu einem schrittweisen Auslaufen der bisherigen Steuerbefreiung für begünstigte Auslandstätigkeiten geführt.

 Obwohl der VwGH wie auch der VfGH im wesentlichen 3 Punkte kritisiert haben, wurde im nun vorliegenden Gesetzesvorschlag (Teil des Budgetbegleitgesetzes) nur die EU-rechtlichen Bedenken ausgeräumt, ansonsten jedoch keine Veränderung vorgenommen. Für die betroffenen Monteuere und Firmen ist diese Übergangsgegelung zwar nur eine zeitliche Hinauszögerung der Aufhebung, welche jedoch angesichts der knappen Terminsituation nur begrüsst werden kann.

Wie sieht die geplante Regelung im Einzelnen aus:

Der Umfang der begünstigten Tätigkeiten sowie die Monatsfrist bleiben gleich. Neu hinzu kommt, dass die Befreiung für Arbeitgeber in der EU, im EWR bzw. der Schweiz gilt, ebenso für Überlassungen an Anlagenerrichter in diesen Ländern.

Die Übergangsregelung, die neu eingefügt wird, ist, dass im Jahr 2011 66 % der Bezüge steuerfrei sind, im Jahr 2012 dann 33 % und ab 2013 diese Bestimmung nicht mehr gilt.

Nach dem Wortlaut des Gesetzes sind 2011 also 34 % der Bezüge steuerpflichtig. Der Gesetzeswortlaut liest sich so, dass vom gesamten steuerpflichtigen Bezug nur 34 % als Steuerbemessungsgrundlage herangezogen werden und darauf dann die Lohnsteuertabelle anwendbar ist. Das ist in Summe natürlich um einiges weniger als 34 % der Lohnsteuer auf die gesamten Bezüge, da die Steuerprogression eine deutlich niedrigere ist. Es ist nach ersten Berechnungen damit zu rechnen, dass 2011 ca. 20 bis 25 % der vollen österreichischen Lohnsteuer zu zahlen sein werden. Sollte bei einem Einsatz in einem DBA-Staat mit Befreiungsmethode Steuerpflicht im Einsatzland bestehen, dann entfällt die österreichische Steuer natürlich zur Gänze.

Es bleiben mit diesem Entwurf natürlich noch viele offene Fragen, wie zB der Umgang mit Bezügen, die sich auf 2010 beziehen (naträgliche Prämien etc), wie sind Sonderzahlungen 2011 abzurechnen, wie sind die SV-Beiträge aufzuteilen, wie ist bei DBAs mit Anrechnungsmethode vorzugehen (Anrechnung der ausländischen Steuer auf die geringe österreichische Steuer wäre die logische Konsequenz, was dann auch bei Anrechnungs-DBAs vielfach zu einer Befreiung führt). Es bleibt daher abzuwarten, bis hier Details zur Handhabung in einem Erlass veröffentlicht werden. Sobald Informationen diesbezüglich veröffentlicht werden, werden Sie natürlich informiert.

Erfreulich ist auch, dass 2011 und 2012 weiterhin volle Befreiung bei den Lohnnebenkosten (DB/DZ, KommSt) wie bisher bestehen bleibt und nicht nur der steuerbegünstigte Teil befreit wird.

Es ist natürlich jetzt firmenintern abzuklären, wie mit den Entsendungsverträgen ab 1.1.2011 aufgrund der teilweisen Befreiung umzugehen ist. Sicherlich wird 2011 in vielen Fällen nun doch noch nicht die Notwendigkeit bestehen, immer 100 % der österreichischen Lohnsteuer einzubehalten. Das kann jedoch nur im Einzelfall anhand der Projektsituation (betroffene Länder, Einsatzdauer, bestehende Steuervereinbarungen etc) geklärt werden. Wahrscheinlich wird es in vielen Unternehmen nun eine Übergangsregelung geben, da eine längerfristige Planung noch nicht möglich ist. Vielleicht kommt ja spätestens 2013 doch noch eine steuerliche Attraktivierung der Auslandseinsätze anstatt der vollen Steuerpflicht in Österreich.

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