Schlagwortarchiv für: 79

DBA mit Taiwan

Am 12.7.2014 wurde das DBA zwischen Österreich und Taiwan unterzeichnet. Dieses Abkommen hat insofern eine Sonderstellung, da Taiwan aufgrund der besonderen völkerrechtlichen Situation keine Staatsverträge unterzeichnen kann.

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DBA mit Montenegro ab 2016

Das am 12.6.2014 unterzeichnete DBA zwischen Österreich und Montenegro ist ab 1.1.2016 anwendbar. Das Abkommen folgt weitestgehend dem OECD-Musterabkommen.

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SV-Pflicht von Geschäftsführern in der EU

Das Sozialministerium hat kürzlich zur SV-Pflicht von in Österreich wohnhaften und auch in Österreich angestellten Dienstnehmern, welche eine Geschäftsführungsfunktion bei einer ausländischen EU-Gesellschaft bekleiden, Stellung genommen.

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Anrechnung ausl. Steuer in der Steuererklärung

Mit der Steuererklärung 2014 ist es nun endlich möglich, bei Einsätzen für den österreichischen Arbeitgeber in einem DBA-Staat mit Anrechnungsmethode die im Ausland bezahlte Steuer in der Steuererklärung einzutragen.

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Anrechnungshöchstbetrag bei NSA-Einkünften

Im Ergebnis des Protokolls zum Salzburger Steuerdialog 2013 wurde bei den internationalen Steuerfragen zur Anrechnung ausländischer Steuern bei DBAs mit Anrechnungsmethode festgehalten, dass dabei auch die (mit dem Pauschalsteuersatz von 6 %) besteuerten Sonderzahlungen zu berücksichtigen sind.

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ab 2014 gilt in Serbien die „e-card“

Seit 1.1.2014 ist für Krankenbehandlungen bei Urlaubsaufenthalten in Serbien nicht mehr der bisherige „Urlaubskrankenschein“ (Formular A/SRB 3) notwendig.

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neuer Jahreslohnzettel für DBA-Anrechnungsmethode

Ab 2014 gibt es eine neue Lohnzettelart für Einsätze in DBA-Staaten mit Anrechnungsmethode. Tritt Steuerpflicht im anderen Staat ein, wird die im Ausland bezahlte Steuer in Österreich angerechnet. Bisher war es bei der Steuererklärung dem Finanzamt nicht möglich, die Einkünfte, die auf die Tätigkeit in diesem Land entfielen, zu ermitteln.

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Bezugsaufteiung stundenweise notwendig?

Wenn eine Person in zwei Staaten die Voraussetzung für die Steuerpflicht erfüllt (zB Wohnsitz in Ö und Betriebsstätte oder über 183 Tage Aufenthalt in D), dann sind die Bezüge entsprechend der Tätigkeit aufzuteilen. Die Aufteilung hat nach Arbeitstagen (und nicht nach kalendertagen zu erfolgen). Damit werden auch die Nichtleistungszeiten (Urlaub, Wochenenden …) mitaliquotiert.

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Anrechnung bei begünstiger Auslandstätigkeit

Die Anrechnung der ausländischen Steuer bei DBAs mit Anrechnungsmethode ist grundsätzlich klar. Fraglich war jedoch, wie die Anrechnung vorzunehmen ist, wenn die Tätigkeit eine begünstigte Auslandstätigkeit gem. § 3 Abs. 1 Z 10 EStG (Übergangsregelung bzw. Dauerregelung) ist.

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SV-Abkommen Indien

Am 4.2.2013 wurde das SV-Abkommen mit Indien unterzeichnet. Damit kann bei Entsendungen von voraussichtlich 60 Monaten eine Doppelversicherung vermieden werden.

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