freiwillige Weiterversicherung ab 2016 bei Entsendungen wieder möglich
Mit dem Sozialrechts-Änderungsgesetz 2015 wird hinsichtlich der freiwilligen Weiterversicherung in den Pensionsversicherung ein neuer Paragraph eingeführt. Danach wird ab 1.1.2016 wieder die Möglichkeit bestehen, dass man trotz einer Pflichtversicherung in einem anderen EU/EWR-Staat bzw. Abkommensstaat in Österreich freiwillig in der Pensionsversicherung weiterzahlt. Diese Möglichkeit ist mit Anwendbarkeit der EU-VO 883/2004 weggefallen, da nach dieser VO die ausländischen Zeiten in Österreich voll berücksichtigt werden. Es werden allerdings nur die Zeiten berücksichtigt, das Faktum, dass die ausländischen Pensionen idR viel geringer sind als die vergleichbare österreichische Pension wurde aber außer Acht gelassen und so waren viele gezwungen, hier privat vorzusorgen. Dies hat der Gesetzgeber nun erkannt und ermöglicht eine freiwillige Weiterversicherung sofern mindestens 12 Monate bereits Pflichtversicherungsbeiträge bezahlt wurden.