Neuerungen bei Arbeitskräfteüberlassung nach Ö

Mitte März wurde vom BMF das zuständige Finanzamt Bruck/Eisenstadt/Oberwart angewiesen, dass Befreiungsbescheide nur mehr bei Vornahme des Lohnsteuerabzuges für ALLE in Österreich eingesetzten Mitarbeiter ergehen dürfen.

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Entsendung nur bei Tätigkeit im Heimatstaat

Nach den Bestimmungen der EU-VO 883/2004 ist eine der Voraussetzungen für eine Entsendung, dass das entsendende Unternehmen im Heimatland auch „gewöhnlich“ tätig ist. 

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DBA mit Taiwan

Am 12.7.2014 wurde das DBA zwischen Österreich und Taiwan unterzeichnet. Dieses Abkommen hat insofern eine Sonderstellung, da Taiwan aufgrund der besonderen völkerrechtlichen Situation keine Staatsverträge unterzeichnen kann.

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DBA mit Montenegro ab 2016

Das am 12.6.2014 unterzeichnete DBA zwischen Österreich und Montenegro ist ab 1.1.2016 anwendbar. Das Abkommen folgt weitestgehend dem OECD-Musterabkommen.

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SV-Pflicht von Geschäftsführern in der EU

Das Sozialministerium hat kürzlich zur SV-Pflicht von in Österreich wohnhaften und auch in Österreich angestellten Dienstnehmern, welche eine Geschäftsführungsfunktion bei einer ausländischen EU-Gesellschaft bekleiden, Stellung genommen.

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Urlaubsentgelt bei Bauarbeitern im Verhältnis zu Deutschland

Arbeiter, die dier BUAK unterliegen, erhalten für die Zeit ihres Urlaubes das Entgelt von der BUAK ausbezahlt (Direktzahlung). Bei größeren Firmen zahlt jedoch meist die Firma selbst das Urlaubsentgelt aus und erhält dies in derselben Höhe von der BUAK refundiert. Da im Verhältnis zu Deutschland bei Direktzahlungen im Wege einer Verständigung festgehalten wurde, dass hier die Steuerpflicht in dem Staat besteht, wo auch die Kasse ihren Sitz hat, sind die BUAK-Direktzahlungen immer in Österreich steuerpflichtig. Das BMF hat nun mit EAS 3227 bestätigt, dass dies natürlich auch dann gilt, wenn die Auszahlung des Urlaubsentgeltes von der Firma selbst durchgeführt wird und diese den Betrag 1:1 von der BUAK refundiert bekommt.

Anrechnung ausl. Steuer in der Steuererklärung

Mit der Steuererklärung 2014 ist es nun endlich möglich, bei Einsätzen für den österreichischen Arbeitgeber in einem DBA-Staat mit Anrechnungsmethode die im Ausland bezahlte Steuer in der Steuererklärung einzutragen.

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Anrechnungshöchstbetrag bei NSA-Einkünften

Im Ergebnis des Protokolls zum Salzburger Steuerdialog 2013 wurde bei den internationalen Steuerfragen zur Anrechnung ausländischer Steuern bei DBAs mit Anrechnungsmethode festgehalten, dass dabei auch die (mit dem Pauschalsteuersatz von 6 %) besteuerten Sonderzahlungen zu berücksichtigen sind.

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ab 2014 gilt in Serbien die „e-card“

Seit 1.1.2014 ist für Krankenbehandlungen bei Urlaubsaufenthalten in Serbien nicht mehr der bisherige „Urlaubskrankenschein“ (Formular A/SRB 3) notwendig.

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neuer Jahreslohnzettel für DBA-Anrechnungsmethode

Ab 2014 gibt es eine neue Lohnzettelart für Einsätze in DBA-Staaten mit Anrechnungsmethode. Tritt Steuerpflicht im anderen Staat ein, wird die im Ausland bezahlte Steuer in Österreich angerechnet. Bisher war es bei der Steuererklärung dem Finanzamt nicht möglich, die Einkünfte, die auf die Tätigkeit in diesem Land entfielen, zu ermitteln.

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